Junggesellenpräsides

Die Junggesellenpräsides der Vereinigten seit 1879

Erst relativ spät – im Jahre 1879 – ist in den Vereinigten-Büchern der Junggesellenpräses genannt. Aus dem steten Anwachsen der Zahl der ledigen Mitglieder ist wohl das Bedürfnis entstanden, einen eigenen Vertreter – den Präses – zu haben. Die Pflichten des Junggesellenpräses waren lange Zeit nur in der mündlichen Tradition festgelegt. Erst Kommissär Georg Hochleitner schuf das Dienstbuch für den Junggesellenpräses, in dem alle Rechte und Pflichten fein säuberlich vermerkt sind.
Der Junggesellenpräses hat das Recht, an allen Besprechungen der Kommissäre teilzunehmen und die Anliegen der Junggesellen vorzubringen, sowie auch bei allen Vereinigten-Problemen kostruktiv mitzuwirken. Er kann nach eigenem Ermessen während der Vereinigten-Oktav Anordnungen treffen, denen uneingeschränkt Folge zu leisten ist.